TAMG und HI-Tier

Antibiotika-Dokumentation und Meldung mit SoftPac Tierarzt

SoftPac unterstützt die Erfassung relevanter Antibiotikadaten im Praxisablauf, die zeitbezogene Auswertung und die technische Übertragung erzeugter Meldedaten an HI-Tier.

Welche Angaben im Einzelfall meldepflichtig sind, hängt unter anderem von Tierart, Anwendung, Zeitraum und geltender Rechtslage ab. Die Software stellt technische Funktionen bereit und ersetzt keine rechtliche Prüfung oder individuelle Rechtsberatung.

Ablauf in SoftPac

  • KennzeichnungAntibiotika im MedikamentenstammRelevante Medikamente werden entsprechend gepflegt.
  • DatengrundlageRechnung und AnwendungTierart, Wirkstoff, Menge, Anwendungsdauer und Datum werden mitgeführt.
  • ÜbertragungDirekt an HI-TierMit in SoftPac hinterlegten HI-Tier-Anmeldedaten.

Datenerfassung

Antibiotikadaten aus dem laufenden Arbeitsprozess

Medikamentenstamm

Medikamente können in der Medikamentendatei als Antibiotika gepflegt werden. Damit stehen sie für die zugehörige Auswertung und Meldung zur Verfügung.

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Rechnungsdaten

Bei der Rechnungsstellung werden relevante Angaben erfasst beziehungsweise mitgeführt. Dazu gehören unter anderem Tierart, Wirkstoff, Menge, Anwendungsdauer und Datum.

Meldefunktion

Auswerten, Meldedaten erzeugen und übertragen

  1. Den gewünschten Meldezeitraum auswählen.
  2. Relevante Rechnungsdaten für diesen Zeitraum auswerten.
  3. Bereits übertragene Datensätze berücksichtigen.
  4. Meldedaten in SoftPac erzeugen.
  5. Daten über die Schnittstelle direkt an HI-Tier übertragen.
Voraussetzung: Die HI-Tier-Anmeldedaten müssen in SoftPac hinterlegt sein. Auswertungsmöglichkeiten unterstützen die Kontrolle der verwendeten Daten.

TAMG-Datei und Revisionen

Die TAMG-Datei des Ministeriums kann über den SoftPac Update-Service aktualisiert werden. Wichtige gesetzliche Änderungen werden über Revisionen für die jeweils aktuelle Programmversion bereitgestellt.

Rechtslage prüfen

Das Tierarzneimittelgesetz benennt Meldepflichten und Angaben differenziert. HI-Tier beschreibt die elektronische Meldung und die erforderliche Anmeldung. Maßgeblich sind immer die jeweils aktuelle Rechtslage und die offiziellen Hinweise.

§ 61a TAMG bei Gesetze im Internet
Offizielle HI-Tier-FAQ für Tierärzte

Häufige Fragen

TAMG-Unterstützung kurz beantwortet

  • Kann SoftPac Antibiotikadaten an HI-Tier übertragen?
    Ja. Für einen gewählten Zeitraum erzeugte Meldedaten können mit hinterlegten Anmeldedaten über die Schnittstelle übertragen werden.
  • Welche Daten werden berücksichtigt?
    Unter anderem Tierart, Wirkstoff, Menge, Anwendungsdauer und Datum aus den relevanten Rechnungsdaten.
  • Werden bereits übertragene Datensätze berücksichtigt?
    Ja. Die Meldefunktion berücksichtigt bereits übertragene Datensätze bei der Auswertung.
  • Wie werden gesetzliche Änderungen aktualisiert?
    Die TAMG-Datei kann über den Update-Service aktualisiert werden; wichtige Änderungen werden als Revision für die jeweils aktuelle Programmversion bereitgestellt.

Technische Unterstützung ohne pauschale Rechtsversprechen

SoftPac hilft bei Dokumentation, Auswertung und Übertragung. Die konkrete Meldepflicht bleibt anhand der aktuellen Vorgaben zu beurteilen.